
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kohlschein GmbH & Co. KG
für Online-Verkäufe im Kohlschein Online Shop
§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Lieferung und Versandkosten
§ 6 Toleranzen
§ 7 Mängelhaftung
§ 8 Gesamthaftung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Gerichtsstand
1.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.
2.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Verkaufsbedingungen als verbindlich an.
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung unserer Verkaufsbedingungen wird auch nicht dadurch beeinflusst, dass wir abweichenden Gegenbestätigungen unserer Kunden nicht ausdrücklich widersprechen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Verkaufsbedingungen sowie sonstige Nebenabreden des Kunden sind nur gültig, wenn Kohlschein ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.
Die Darstellung des Sortiments auf der jeweiligen aktuellen Internetseite stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde seine Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
2.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.
3.
Die Waren werden ausschließlich entsprechend den in den jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten oder auf der Internetseite angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten (VE) bzw. Mindestmengen geliefert.
1.
Die Preise im Kohlschein Online Shop sind in Euro (€) ausgewiesen. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Nettopreise ab Werk Viersen, einschließlich Verpackung, zzgl. eventueller Zollgebühren.
Fracht- und Versicherungskosten werden, soweit in § 5 Ziffer 3 dieser Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird grundsätzlich in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) berechnen wir keine Mehrwertsteuer, sofern Sie uns im Zuge Ihrer Bestellung Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr. / VAT-No.) mitteilen.
3.
Bei Abnahme/Bestellung größerer Mengen eines Artikels (z.B. Palettenbezug) behält sich Kohlschein die Gewährung eines Mengenrabattes auf Anfrage vor. Ihre Anfrage richten Sie bitte per E-Mail an: shop@kohlschein.de
4.
Für Bestellungen unterhalb eines Warenwertes von € 60,00 netto zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten sowie gesetzlicher MwSt. erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00.
1.
Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
1.1
Bei Neukunden und Kunden mit Rechungsanschrift und/oder Lieferanschrift außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt Lieferung in der Regel gegen Vorkasse.
1.2
Kunden mit Hauptsitz der gewerblichen Niederlassung in Deutschland, die eine Lieferung an eine deutsche Lieferanschrift wünschen, steht zudem die Möglichkeit der Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren offen.
Sofern es sich bei einem solchen Kunden um einen Bestandskunden, eine Behörde und/oder eine Universität handelt, liefern wir nach Wahl des Kunden auch gegen Rechnung.
Die Zahlungen sind gemäß der Rechnungsstellung frei Zahlstelle der Kohlschein GmbH & Co. KG zu leisten.
1.3
Zahlungen per Scheck oder Wechsel sind ausgeschlossen.
1.4
Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn Kohlschein innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.
2.
Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn der Käufer erbringt den Nachweis, dass Kohlschein ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
3.
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig.
Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Kohlschein ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung und Versandkosten
1.
Bestellungen werden umgehend, d.h.
bei Vorkassezahlungen innerhalb von drei Werktagen ab Zahlungseingang,
im Übrigen innerhalb von drei Werktagen ab Auftragsbestätigung
zum Versand gebracht.
Sofern hinsichtlich der Abwicklung des Auftrags Klärungsbedarf besteht, setzt der Beginn der Versendungsfrist die Beibringung sämtlicher insoweit erforderlichen Angaben des Kunden voraus.
2.
Die Auslieferung der bestellten Artikel erfolgt durch Speditionen oder Paketdienste.
3.
Bei Bestellungen unterhalb eines Netto-Warenwertes von 800,00 € (zzgl. MwSt.) berechnen wir die vom Artikelgewicht und Artikelformat abhängigen Frachtkosten. Die Frachtkosten werden bei der Bestellung ausgewiesen und dem Käufer/Auftraggeber bei Rechnungslegung belastet.
Sofern möglich, verschicken wir für Sie kostengünstig per DPD.
Ein Paket bis ca. 30 kg und einem max. Format von 700 x 1.000 mm berechnen wir innerhalb Deutschlands mit 8,50 €. Dazu zählen z.B. Artikel wie Kapa-Platten bis 10 mm Stärke, Sulfatzellstoffkarton KV, studioBOARD, Deko-Papier in Rollen, Mirri Spiegelkarton, (Doppelherz-)Rückenstützen und Verbrauchsmaterialien wie Profilleisten (bis 155 cm Länge), Montagehaken, Decocol Leim, Klett-Punkte, Klett-Bänder und Klebeband.
Bei Lieferungen auf deutsche Inseln (per DPD) berechnen wir 12,00 € Inselaufschlag.
Bei Erreichen eines Netto-Warenwertes von mehr als 800,00 € (zzgl. MwSt.) übernehmen wir für Sendungen innerhalb Deutschlands die anfallenden Frachtkosten.
4.
Der Versand der Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Die von uns beauftragten Transportunternehmen sind, falls nicht ausdrücklich vom Kunden die Versicherung ausgeschlossen wird, gegen Transportschäden versichert.
Transportschäden müssen in jedem Falle vom ausliefernden Spediteur auf dem Frachtbrief bescheinigt und bei uns angemeldet werden.
Im Falle von Transportschäden ist eine Quittung des Frachtführers zwingend notwendig (Frachtbriefvermerk und Unterschrift des Zustellers).
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Lieferung.
Rücksendungen können wir nur nach vorheriger telefonischer Absprache akzeptieren. Unfreie Rücksendungen können von uns nicht angenommen werden.
5.
Bei Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder Eintritt ähnlicher, von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die unsere Lieferfähigkeit nachweislich beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Bei Palettenbezug von Bogenware gelten aus produktionstechnischen Gründen unvermeidliche Mengen-, Format- und Farbabweichungen einer Lieferung als unschädlich, d.h. als vertragsgemäße Leistung.
Aus diesem Grund behalten wir uns dort Toleranzen von +/- 2 % vor. Eine Abweichung von +/- 5 % gilt für Quadratmetergewichte und Materialstärken der angebotenen Materialien.
Formatgenauigkeit bei „Bogen“: in der Länge +/- 3 mm, in der Breite +/- 1 mm.
Winkelgenauigkeit auf 1 m gemessen: +/- 3 mm.
Formatgenauigkeit bei „Zuschnitten“: in der Länge und Breite +/- 1 mm.
Winkelgenauigkeit auf 1 m gemessen: +/- 1 mm.
Geringfügige Farbabweichungen sind zulässig und ausdrücklich vorbehalten.
1.
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
2.
Die Ansprüche des Kunden sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorzuwerfen ist sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt.
4.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Auslieferung der Ware an den Kunden.
1.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2.
Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
1.
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Kohlschein GmbH & Co. KG
Gültig ab 01.07.2007
